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   OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16   

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https://dejure.org/2017,59160
OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16 (https://dejure.org/2017,59160)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2017 - 9 U 82/16 (https://dejure.org/2017,59160)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2017 - 9 U 82/16 (https://dejure.org/2017,59160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung des Begriffs "Vertragsurkunde")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung des Begriffs "Vertragsurkunde")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16
    Die Entscheidung BGH XI ZR 33/08 sei nicht einschlägig.

    Die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung weiche nur so unwesentlich von der Formulierung ab, die der BGH in seiner Entscheidung XI ZR 33/08 beurteilt habe, dass eine abweichende Wertung unzulässig sei.

    Die von den Klägern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem Aktenzeichen XI ZR 33/08 betrifft eine andere Fallgestaltung.

    Letztere, die in augenfälliger Weise vom Belehrungstext getrennt ist, lenkt den Blick auch nochmals auf die Widerrufsbelehrung und verdeutlicht somit deren Inhalt (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, Rn. 18 - juris).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16
    Wie auch der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH, Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 381/16, Rn. 14 - juris), ist der Begriff "Vertragsurkunde", den auch der Gesetzgeber in § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. verwendet hat, für sich ohne Rücksicht auf die Umstände des Zustandekommens des Darlehensvertrags niemals undeutlich.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16
    Formularverträge müssen für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein (BGH, Urteil vom 24.1.2017, XI ZR 66/16, Rn. 9 - juris).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16
    Die Widerrufsbelehrung entspricht insoweit exakt der gesetzlichen Formulierung; noch deutlicher als das Gesetz muss der Darlehensgeber nicht sein (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. XI ZR 309/15).
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 9 U 82/16
    Die Klageänderung wird entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO mit Zurückweisung wirkungslos (BGHZ 198, 315).
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